Aufgrund der steigenden Infektionszahlen gilt für Besucher/innen des Pfarrbüros der evang.-lutherischen Kirchengemeinde Aerzendie 3G- Regel. Besucher*innen haben vor dem Betreten des Pfarramtes einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis vorzulegen.
Während der Dauer der Warnstufe 2 im Landkreis Hameln-Pyrmont ist ein Betreten der Pfarrbüros nur mit einer FFP2-Maske zulässig. Eine OP-Maske reicht nicht aus. Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, als Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Das Pfarrbüro kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Einhaltung der 3-G-Regel besucht werden. Termine können per Mail oder telefonisch vereinbart werden.
Alle Veranstaltungen für Erwachsenene sind abgesagt - in der Jugendarbeit gilt:
Alle Jugendliche, die eine Schule oder einen Kindergarten besuchen, werden im Rahmen der Schule und des Kindergartens drei Mal die Woche getestet. Unter dieser Voraussetzung können Jugendtreff am Mittwoch, Treffen der Eversteiner Löwen, Kindergottesdienst und Proben für Krippenspiele weiter stattfinden. Es werden während den gesamten Treffen von allen Masken getragen, entsprechend der Verordnung des Landes bzw. den Regeln in der Schule. Alle Mitarbeitenden weisen entweder einmalig nach, dass sie vollständig geimpft sind (Impfausweis, digitaler Nachweis und Personalausweis) oder genesen sind (Genesenennachweis und Personalausweis) oder bringen zu jeder Gruppenstunde einen aktuellen zertifizierten Test mit (entsprechend Paragraph 28b Impfschutzgesetz).